
Mit Berufsfreiheit wird die von Art. 12 GG verfassungsrechtliche geschützte Freiheit der Berufswahl und -ausübung bezeichnet. Schutzbereich Trotz seines differenzierenden Wortlautes geht man bei Art. 12 GG von einem einheitlichen Schutzbereich aus. Geschützt ist als Beruf jede an sich erlaubte Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist, und der Scha...
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